Kurz gesagt: nein! Jeder Dienstleister oder jedes Unternehmen dass bei einer privaten Person zu Werbezwecken anrufen will braucht in jedem Fall die Zustimmung des angerufenen. Dabei genügt nicht die reine Vermutung, dass diese Person sich aus welchem Grund auch immer dafür interessieren könnte. Auch wenn der angerufene schonmal Kunde war vor beispielsweise 10 Jahren und damals eine Telefonnummer hinterlegt hat, darf dieser nicht einfach angerufen werden. Viele Anrufer gehen heute trotz Datenschutzgrundverordnung nach der Devise, lieber darauf setzen dass mich keiner anzeigt und einfach anrufen. Auch wenn das teuer werden kann. Callcenter, die oft mit vorgetäuschten Nummern anrufen, agieren zudem oft aus dem Ausland und sind nur schwer auszusperren oder zu blockieren.
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